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Kontaktdaten
 

Havellandschule -
Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"

 

Str. der Neubauten 5b
14641 Nauen OT Markee

 

Telefon:

03321-454158
 

E-Mail

 

 
 
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Schulordnung

Die Havellandschule ist ein Ort der Vielfalt, an dem viele unterschiedliche Menschen unterschiedlicher Herkunft, Begabungen und Fähigkeiten gemeinsam lernen und arbeiten.

 

Diese Schulordnung bildet die Grundlage unseres Zusammenlebens, damit wir uns wohl fühlen und miteinander leben, lernen und arbeiten können.

Die Einhaltung der Schulordnung bietet uns Freiraum und Schutz zugleich. Wir begegnen uns mit Höflichkeit, Freundlichkeit, Respekt und Toleranz.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Chancengleichheit begünstigen ein angenehmes Miteinander.

 

Die Schulleitung und das Kollegium sind bestrebt, jede:r Schüler:in eine angenehme und sichere Umgebung zu bieten, in der alle Kinder und Jugendliche bestmöglich lernen, arbeiten und sich entwickeln können.

 

Aus diesem Grund bezieht die Schule eine „Null - Toleranz - Position“ gegenüber jeglicher Störung dieser sicheren Lern-und Lebensumgebung, insbesondere Straftaten, die auf dem Schulgelände begangen werden.

 

Verboten sind an unserer Schule: 

Feuerzeuge, Messer, Streichhölzer, Feuerwerk, Reizstoffe, Waffen und waffenähnliche und gefährliche Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit drauf angelegt sind, anderen Menschen schweren Schaden zuzufügen. Näheres ist in der Waffenliste Rundschreiben 12/99 festgeschrieben.

 

Wir werfen keine Steine, Äste, Schneebälle, Äpfel oder ähnliche Gegenstände, die andere Menschen verletzen können.

 

Mit dem Ball spielen wir nur auf dem Sportplatz. Auch da achten wir auf andere Menschen und verletzen niemanden absichtlich.

 

Verboten sind im Unterricht: 

Private Handys, MP3-Player, Nintendo, Smartwatch und Tablets, die nicht der Unterstützten Kommunikation dienen.

 

Jede:r Lehrkraft und PU hat das Recht, die mitgeführten (Schul-) Taschen und sonstige mitgeführte Gegenstände, wie z.B. Kleidung der Schüler:innen bei begründeten Verdacht auf mitgeführte Gegenstände, die nach dieser Schulordnung im Schulgebäude nicht gestattet sind, zu durchsuchen und die verbotenen Gegenstände bei Auffinden an sich zu nehmen.


Gegenstände, die nicht nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, können durch den oder Erziehungsberechtigte:n oder eine andere autorisierte Person jeden Montag 15 Uhr im Büro der Schulleitung abgeholt werden. Gegenstände, die nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ gekennzeichnet sind, werden der Polizei übergeben. Eine Strafanzeige wird in jedem Fall gefertigt.

 

Unter anderem werden in folgenden Fällen, die auch strafrechtlich im zivilen Leben verfolgt werden können, grundsätzlich von Seiten der Schule Ordnungsmaßnahmen veranlasst und ggf. Strafanzeige erstattet:

 

- körperliche Gewalt mit Vorsatz und Verletzungsfolge

- sexualisierte Gewalt mit Vorsatz

- mutwillige Sachbeschädigung / Vandalismus

- Diebstahl

- Fälschung

- Drogen

- Drohen und Erpressung

- Beleidigung gegenüber dem Schulpersonal

 

Mit dem Schulbesuch meines Kindes an der Havellandschule erkenne ich die Schulordnung verbindlich an. Insbesondere erteile ich ausdrücklich die Genehmigung zur Durchsuchung der persönlichen Gegenstände meines Kindes bei begründeten Verdacht gegen einen Verstoß durch die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal. Diese Genehmigung gilt für die Dauer der gesamten Schulzeit und ist nicht widerruflich. Sie erstreckt sich ausschließlich auf das Schulgelände.

 

Ich habe verstanden, dass dies der Sicherheit aller Personen im Schulalltag und auch der Sicherheit meines eigenen Kindes dient.

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Hausordnung4